Schulische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine für das Schuljahr 2022/23
Link: Geoportal.bayern.de
Kinder und Jugendliche, die vor dem 30. September 2016 geboren sind und in Bayern einen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) haben sind schulpflichtig. Sofern in der Ukraine die vollständige mittlere Bildung erworben wurde ist die Schulpflicht erfüllt.
Jahrgangsstufe 1- 4 (zwischen 30.09.2016 und 01.10.2012 geborene Kinder) Die Kinder besuchen die Regelklassen der Grundschule. Die Anmeldung erfolgt direkt an der zuständigen Grundschule. Die Grundschulen sind in sogenannten Sprengelgrenzen den Wohnorten zugeordnet.
Jahrgangsstufe 5 – 9 (Kinder und Jugendliche 10 Jahre bis einschließlich 15 Jahre) Folgende Möglichkeiten:
Schülerinnen und Schüler, die über so gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, dass sie dem Regelunterricht an den bayerischen Schulen bereits jetzt folgen und aktiv daran teilnehmen können, können als Regelschülerin bzw. Regelschüler aufgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt direkt an der jeweiligen Schule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Auch die Aufnahme als Gastschülerin bzw. Gastschüler in Regelklassen ist möglich. Dafür muss erkennbar sein, dass einzelne Kinder und Jugendliche mit ihren vorhandenen Deutschkenntnissen zeitnah dem Unterricht einer bestimmten Schulart mit Erfolg folgen können. Die Anmeldung erfolgt direkt an der jeweiligen Schule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Für Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen oder bisher lediglich über geringe Kenntnisse des Deutschen verfügen, werden im Schuljahr 2022/2023 Brückenklassen eingerichtet.
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